Wissenschaftliche Zusammenarbeit
Die belarussisch-deutsche Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft und Technologie basiert auf den Bestimmungen des zwischenstaatlichen Vertrags über die Entwicklung einer umfassenden Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und Technik (8. November 1993) und der gemeinsamen Erklärung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Republik Belarus und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland über die Organisation der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit (18. März 1996).
Es wurden Kooperationsverträge zwischen den größten wissenschaftlichen Organisationen beider Länder unterzeichnet – der Nationalen Akademie der Wissenschaften von Belarus und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (1997), der Alexander von Humboldt-Stiftung (1998), der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ (2003) (ab 2024 — AIF Allianz für Industrie und Forschung e. V.).
Es wurden Kontakte zwischen dem Staatlichen Komitee für Wissenschaft und Technologie der Republik Belarus und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung der Bundesrepublik Deutschland, den entsprechenden belarussischen Instituten und Forschungsorganisationen der Max-Planck-Gesellschaft sowie der Fraunhofer-Gesellschaft geknüpft.
Wichtige Bereiche der gemeinsamen wissenschaftlichen Forschung sind Medizin, Energieeinsparung, Biotechnologie, Ökologie und die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen.
Seit 2022 ist die Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen von Belarus und Deutschland auf Initiative der deutschen Seite ausgesetzt.